Hinweise für Opfer

„Beißen/Kratzen, so dass es weh tat; schmerzhaftes Treten, Stoßen, hart Anfassen; heftiges Wegschleudern, so dass die Befragte taumelte oder umgefallen ist; heftiges Ohrfeigen oder mit der flachen Hand schlagen; mit etwas werfen oder schlagen, das verletzen konnte; ernsthafte Drohung, die Befragte anzugreifen, zu verletzen oder umzubringen; anderer körperlicher Angriff der Angst machte/wehtat; mit den Fäusten auf die Befragte einschlagen, so dass es wehtat oder Angst machte; verprügeln oder zusammenschlagen; würgen oder Erstickungsversuche; absichtliches Verbrühen oder Brennen mit etwas Heißem; Bedrohen oder Verletzen mit einer Waffe (z.B. Messer oder Pistole); vollendete oder versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung…“
Das sind die Kriterien für eine schwere oder sehr schwere bis lebensbedrohliche Gewalthandlung, die in der Studie „Gewalt in Paarbeziehungen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Grunde gelegt werden. Fast 75% der Situationen, in denen körperliche Gewalt angewandt wurde, wurden als schwer, sehr schwer oder lebensbedrohlich eingestuft, bei sexueller Gewalt waren es sogar 98%.

Und: Jede vierte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt betroffen.

Häusliche Gewalt ist keine Seltenheit und ist kein Kavaliersdelikt.
Häusliche Gewalt gibt es in allen sozialen Schichten.
Durch das Gewaltschutzgesetz und das Polizeigesetz NRW hat der Staat eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der unmissverständlich klargestellt wird, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist.

Auch wenn in der überwiegenden Zahl der erfassten Fälle häuslicher Gewalt Männer die Gewalt gegenüber Frauen ausüben, darf nicht vergessen werden, dass auch Frauen Täterinnen und Männer Opfer sein können.

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, scheuen Sie sich nicht, sich Hilfe zu suchen.

In der StädteRegion Aachen können Sie sich beispielsweise an folgende Institutionen wenden:

Polizei:

Rufen Sie die Polizei (110), wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind.
Die Polizei kann gem. §34a PolG NRW gegenüber dem Täter einen 10-tägigen Wohnungsverweis und Rückkehrverbot aussprechen und kontrolliert dies auch.
Darüber erhalten Sie weitere Information zu Fragen zu Opferschutz, Opferhilfe und Opferbetreuung beim Opferschutzbeauftragten der Polizei.

Darüber hinaus finden Sie bei folgenden Institutionen weitere Unterstützungsangebote:

Amtsgericht:

Auf Antrag kann das Amtsgericht den Täter verbieten

  • die Wohnung zu betreten,
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, beim Einkauf
  • Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief, E-Mail, SMS

Hierzu ist ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz erforderlich. Bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht Aachen erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung bei der entsprechenden Antragsstellung.

Der weiße Ring:

Der Opferschutzverein „Der weiße Ring“ hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt, geworden sind, sowie deren Angehörigen. Unter der kostenfreien Rufnummer 116 006 erreichen Sie täglich zwischen 7 h und 22 h einen Ansprechpartner.
Die Kontaktdaten des Ansprechpartners in der StädteRegion Aachen finden sie hier.

Interventionsstellen:

Frauen helfen Frauen e.V. ist im Bereich der Stadt Aachen Interventionsstelle. In der StädteRegion Aachen übernimmt das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. diese Aufgabe.
Die Interventionsstellen haben einen proaktiven Ansatz. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen der Einrichtung sich bei Ihnen melden, wenn Sie sich gegenüber der Polizei damit einverstanden erklärt haben. Selbstverständlich können Sie sich dort auch jederzeit selber melden und um Rat und Hilfe bitten.

Frauenberatungsstellen und Frauenschutzeinrichtungen:

In der Stadt Aachen können Sie sich bei allen Fragen zu häuslicher Gewalt an
Frauen helfen Frauen e.V. oder den Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) e.V. wenden.
In der StädteRegion Aachen hält das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. ein Beratungsangebot für Sie bereit.

Der SkF Aachen e.V. und das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. sind zudem Träger der örtlichen Frauenhäuser. Hier können Frauen und Ihre Kinder Zuflucht finden, wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt sind.

Rückhalt e.V. bietet Ihnen Information und Beratung bei sexueller Gewalt.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet 24 h an 365 Tagen im Jahr für Betroffene, Angehörige und Freunde Beratung an. Unter der kostenfreien Rufnummer 08000 116 016, sowie per E-Mail oder Chat erfahren Sie Rat und Hilfe.

Männer:

Spezielle Beratungsangebote für Männer, Väter und Jungen finden Sie unter https://maennerberatungsnetz.de/ oder unter https://echte-männer-reden.de/ .

Kinder und Jugendliche

Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche erhalten Sie bei

  • dem für Sie zuständigen Jugendamt
  • Erziehungsberatungsstellen
  • den Allgemeinen Sozialen Diensten (Link zu Flyer der ASD´s)

Die Auflistung der Ansprechpartner erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wichtig ist in jedem Fall nur, dass Sie sich Unterstützung suchen und nicht länger häusliche Gewalt ertragen.

Ansprechpartnerin

Büroanschrift

Blücherplatz 34
52068 Aachen

Postanschrift

Heinrichsallee 56
52062 Aachen

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